Auf einen Blick
- Straßentransport
- 0,40–0,70 € pro Kilometer
- Reguläre Dokumentenbeschaffung
- Ohne gesondertes Bearbeitungshonorar
- Ankleiden
- Ohne gesondertes Entgelt
- Metallinnensarg
- 50 €
- Holzsarg
- ab 320 €; Modell nach Familienwahl
Welche Angaben bestimmen den endgültigen Betrag?
Der Abholort muss als konkrete Einrichtung oder Adresse feststehen, ebenso der empfangende Ort im Zielland. Erst diese beiden Punkte zeigen, welche Behörden, Dokumente und Übergabebedingungen tatsächlich beteiligt sind. Eine Länderangabe allein genügt nicht für ein verbindliches Angebot, weil selbst innerhalb eines Staates unterschiedliche Stellen zuständig sein können.
Hinzu kommen die gewünschte Sargausführung und mögliche Besonderheiten des Falls. Eine gerichtliche Freigabe, eine Exhumierung, eine infektiologische Anordnung oder eine abweichende Annahmestelle verändert den Aufwand. Solche Positionen werden nicht pauschal unter einem allgemeinen Transportbetrag verborgen, sondern vor Auftragserteilung dem konkreten Sachverhalt zugeordnet.
Was ist im bestätigten Leistungsumfang ohne Aufschlag enthalten?
Für die Beschaffung der regulären Dokumente wird kein eigenes Bearbeitungshonorar berechnet. Auch das Ankleiden der verstorbenen Person erfolgt ohne gesondertes Entgelt. Amtliche und institutionelle Gebühren bleiben davon getrennt und werden nach dem Beleg der ausstellenden Stelle berechnet.
Die Grundausstattung mit Sargwäsche, Grabkennzeichnung und Kennzeichnung am Sarg hat keinen gesonderten Preis; sie ist im Preis des Sarges beziehungsweise der Bestattungsausstattung enthalten. Der Metallinnensarg kostet 50 Euro. Einen Holzsarg wählt die Familie ab 320 Euro. Weitere Versorgung, Sondermaßnahmen und zusätzliche Ausstattung werden nur nach bestätigtem Umfang angesetzt.
Welche Beträge stammen nicht von Fenjer Bestattung?
Eine Klinik, kommunale Stelle, Friedhofsverwaltung oder andere beteiligte Einrichtung kann eigene Gebühren erheben. Deren Höhe und Rechtsgrundlage werden von der jeweiligen Stelle bestimmt. Solche Fremdkosten dürfen deshalb weder als kostenlose Eigenleistung noch als dauerhaft gleichbleibender Bestandteil des Transportangebots bezeichnet werden.
Für Auftraggeber ist eine klare Trennung entscheidend: Das Angebot benennt den vereinbarten Leistungsumfang des Transportunternehmens, während Rechnungen Dritter gesondert erkennbar bleiben. Wenn eine fremde Gebühr zum Zeitpunkt der Anfrage noch nicht feststeht, wird kein Betrag erfunden. Die offene Position wird erst nach belastbarer Auskunft eingeordnet.
Wie erhalten Sie eine feste Preisbestätigung?
Übermitteln Sie den genauen Aufenthaltsort, die vorgesehene Übergabestelle und eine erreichbare Telefonnummer. Bei vorhandenen Unterlagen helfen ihre offiziellen Bezeichnungen und Aussteller bei der Einordnung. Die erste Rückmeldung ist nach dem bestätigten Standard innerhalb von zehn Minuten vorgesehen; sie kann offene Behördenangaben kenntlich machen, statt diese zu schätzen.
Ein Preis wird verbindlich, wenn Leistungsgrenze, Ausstattung, Fremdpositionen und Fallvoraussetzungen ausdrücklich bestätigt sind. Der Rechner darf nur Datensätze anzeigen, deren Betrag vom Unternehmen freigegeben wurde. Für jede andere Kombination fordert er eine individuelle Prüfung an und erzeugt weder eine Hochrechnung noch einen automatisch interpolierten Wert.
Häufig angefragte Verbindungen mit bestätigtem Preis. Für einen verbindlichen Preis rufen Sie uns an.
| Verbindung | Preis ab | Frist bei regulärem Ablauf |
|---|---|---|
| Wien — Belgrad | ab 1.450 € | Übergabe am vereinbarten Ort innerhalb von 48 Stunden |
| München — Belgrad | ab 1.750 € | Übergabe am vereinbarten Ort innerhalb von 48 Stunden |
| Frankfurt — Belgrad | ab 2.000 € | Übergabe am vereinbarten Ort innerhalb von 48 Stunden |
| Stuttgart — Novi Sad | ab 1.850 € | Übergabe am vereinbarten Ort innerhalb von 48 Stunden |
| Berlin — Belgrad | ab 2.050 € | Übergabe am vereinbarten Ort innerhalb von 48 Stunden |
| Zürich — Belgrad | ab 1.950 € | Übergabe am vereinbarten Ort innerhalb von 48 Stunden |
| Basel — Sarajevo | ab 2.050 € | Übergabe am vereinbarten Ort innerhalb von 48 Stunden |
| München — Novi Pazar | ab 1.950 € | Übergabe am vereinbarten Ort innerhalb von 48 Stunden |
| Düsseldorf — Sarajevo | ab 2.100 € | Übergabe am vereinbarten Ort innerhalb von 48 Stunden |
| Wien — Novi Sad | ab 1.450 € | Übergabe am vereinbarten Ort innerhalb von 48 Stunden |
| Linz — Sarajevo | ab 1.650 € | Übergabe am vereinbarten Ort innerhalb von 48 Stunden |
| Salzburg — Banja Luka | ab 1.650 € | Übergabe am vereinbarten Ort innerhalb von 48 Stunden |
| Bern — Belgrad | ab 2.100 € | Übergabe am vereinbarten Ort innerhalb von 48 Stunden |
| Genf — Belgrad | ab 2.200 € | Übergabe am vereinbarten Ort innerhalb von 48 Stunden |
| Sankt Galen — Banja Luka | ab 1.850 € | Übergabe am vereinbarten Ort innerhalb von 48 Stunden |
| München — Split | ab 2.100 € | Übergabe am vereinbarten Ort innerhalb von 48 Stunden |
| Wien — Rijeka | ab 1.700 € | Übergabe am vereinbarten Ort innerhalb von 48 Stunden |
| Wien — Sarajevo | ab 1.400 € | Übergabe am vereinbarten Ort innerhalb von 48 Stunden |
| Wien — Banja Luka | ab 1.200 € | Übergabe am vereinbarten Ort innerhalb von 48 Stunden |
| Wien — Mostar | ab 1.700 € | Übergabe am vereinbarten Ort innerhalb von 48 Stunden |
Ablauf für diesen Fall
- Schritt 1 von 4
Fallorte präzisieren
Abholstelle und Übergabeort werden mit Ansprechpartnern eindeutig erfasst.
- Schritt 2 von 4
Leistungsbestandteile abgrenzen
Eigene Arbeiten, Sargausstattung und belegte Fremdkosten werden getrennt ausgewiesen.
- Schritt 3 von 4
Offene Voraussetzungen prüfen
Behördliche Freigaben oder besondere Verfahren werden nicht durch Annahmen ersetzt.
- Schritt 4 von 4
Gesamtpreis bestätigen
Der Auftrag beginnt erst nach eindeutiger Bestätigung des konkreten Umfangs.
Quellen und Prüfdatum
Die genannten amtlichen Quellen wurden inhaltlich geprüft. Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Fassung der verlinkten Stelle.
- Europarat – Übereinkommen ETS 080 über die Beförderung von Leichen — Council of Europe · geprüft
Häufige Fragen
Warum steht nicht für jede Anfrage sofort ein Gesamtbetrag fest?
Der konkrete Ort, die zuständigen Stellen, die Ausstattung und mögliche Fremdleistungen müssen zuerst zusammengeführt werden. Ohne diese Prüfung wäre ein Endbetrag nicht belastbar.
Wird für reguläre Dokumentenbeschaffung ein eigenes Honorar berechnet?
Nein. Nach dem bestätigten Leistungsumfang fällt dafür keine gesonderte Bearbeitungsposition an. Amtliche oder institutionelle Gebühren bleiben davon getrennt.
Ist der Holzsarg automatisch im Transportpreis enthalten?
Nein. Die Familie wählt das Modell; Holzsärge kosten ab 320 Euro und werden gesondert ausgewiesen.
Was geschieht, wenn eine Kombination im Rechner fehlt?
Dann wird keine Schätzung ausgegeben. Die Route wird individuell geprüft und der Betrag nach Erfassung der tatsächlichen Voraussetzungen bestätigt.
