Auf einen Blick
- Kanton
- Basel-Stadt, wenn der Todesfall in seinem Gebiet eingetreten ist
- Pflichtanhang
- Original des Sarg- und Siegelprotokolls
- Inhalt des Protokolls
- Identität, Tod, Gesundheitsinformationen, Ziel, Inhalt und Schließung
- Schweizer Rahmen
- Der Leichenpass wird von der kantonalen Behörde ausgestellt
- Erste Rückmeldung
- innerhalb von 10 Minuten nach dem übermittelten Standort
Warum ist der Sargverschluss in Basel wichtig?
Das Merkblatt des Kantons Basel-Stadt von 2025 verlangt für den Leichenpass das Einsargungs- und Versiegelungsprotokoll im Original. Der Bestatter übermittelt die Formulare zunächst dem Bestattungsbüro und bringt das Originalprotokoll bei der Abholung des Leichenpasses mit. Neben der Identität dokumentiert es insbesondere den Inhalt und den ordnungsgemäßen Verschluss des Sarges. Eine bloße Kopie ersetzt das verlangte Original nicht.
Das kantonale Bestattungsgesetz beschreibt den Inhalt des Protokolls: Personalien, Ort und Datum des Todes, Angaben zur Infektiosität, Bestimmungsort, Sarginhalt und Versiegelung. Die Zürcher Stadtverordnung behandelt dagegen örtliche Überführungen und die Friedhofsverwaltung in ihrem eigenen Zuständigkeitsgebiet. Das Basler Einsargungsprotokoll hat deshalb eine konkrete Nachweisfunktion und darf nicht mit einer allgemeinen städtischen Transportregel verwechselt werden.
| Dokument | Zuständige Stelle | Funktion im Basler Dossier |
|---|---|---|
| Einsargungs- und Versiegelungsprotokoll | Bestatter nach den kantonalen Vorgaben | Original wird bei Abholung des Leichenpasses vorgelegt |
| Leichenpass | Zuständige kantonale Behörde | Dokumentiert die internationale Ausreise aus Basel-Stadt |
| Sprovodnica des Bestimmungsstaates | Vertretung des tatsächlichen Bestimmungsstaates | Bestätigt das benannte Ziel und den Empfänger |
Wann ist der Kanton Basel-Stadt zuständig?
Nach § 24 stellt die zuständige Stelle Leichenpässe für Personen aus, die im Kanton Basel-Stadt verstorben sind. Eine Ausnahme betrifft Personen mit letztem Wohnsitz dort, die in einem anderen Schweizer Kanton starben: Dann muss das Einsargungsprotokoll die besonderen Basler Voraussetzungen erfüllen. Diese Ausnahme bezieht sich nicht allgemein auf Todesfälle im Ausland. Basel-Stadt und Basel-Landschaft sind zudem getrennte Kantone; die umgangssprachliche Ortsangabe „Basel“ klärt die Zuständigkeit nicht allein.
Die vollständige Anschrift des Spitals, Heims oder sonstigen Aufbewahrungsortes hilft, den Fall dem richtigen Gebiet zuzuordnen. Die Behörde legt diese Adresse nicht selbst fest. Liegt der Sterbeort außerhalb von Basel-Stadt, wird geprüft, ob die gesetzliche Wohnsitzausnahme greift oder ein anderer Kanton zuständig ist. Das Bundesamt nennt kantonale Stellen als Aussteller des Leichenpasses; die jeweiligen Vorschriften bestimmen die zuständige Dienststelle und ihre Nachweise.
Welche serbische Vertretung ist für einen Fall aus Basel zuständig?
Das serbische Register nennt die Botschaft in Bern und das Konsulat in Zürich, nicht jedoch ein Konsulat in Basel. Für den Antrag auf eine sprovodnica verweist die Berner Botschaft auf den letzten Wohnsitz der verstorbenen Person. Ein Aufenthalt im Basler Krankenhaus legt die konsularische Zuständigkeit daher nicht automatisch fest. Die kantonale Leichenpass-Stelle und die serbische Auslandsvertretung werden nach ihren jeweiligen Zuständigkeitsregeln ermittelt.
Bei einer Bestattung in BiH, Kroatien oder Montenegro kommen die Vorgaben des jeweiligen Zielstaates hinzu. Leichenpass und Einsargungsprotokoll belegen weiterhin die Schweizer Ausgangsseite. Die Angehörigen benennen den gewünschten Bestattungsort; die zuständige Zielbehörde prüft die dafür erforderlichen Nachweise. Friedhof und Empfangsstelle werden vor der Antragstellung abgeglichen, damit die kantonale Urkunde und die Unterlagen des Bestimmungsstaates denselben Endpunkt nennen.
Was soll ich für einen Fall aus Basel schicken?
Der Reisepass des Verstorbenen, die vollständige Adresse der Institution, die Stadt und das Land der Bestattung sowie eine Kontakttelefonnummer sind erforderlich. Zunächst wird die Zuordnung zu Basel-Stadt geprüft, dann der Stand der medizinischen und personenstandsrechtlichen Unterlagen sowie des Einsargungsprotokolls. Die Antwort erfolgt innerhalb von 10 Minuten. Ein Kanton wird nicht allein aufgrund des abgekürzten Namens der Stadt vermutet.
Bei vollständigen Basler Unterlagen kann die Dokumentation innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen werden; die Ankunft an der bestätigten Adresse ist innerhalb von 48 Stunden vorgesehen. Fehlen Originalunterlagen, Gesundheitsinformationen oder Entscheide einer öffentlichen Stelle, kann der kantonale Fall nicht abgeschlossen werden. Die Familie erhält dann vor Ausstellung des Leichenpasses Informationen darüber, welches Original ergänzt werden muss.
Warum ist Basel-Stadt mehr als nur eine Ortsangabe?
Basel-Stadt ist ein eigener Kanton. Deshalb werden die Personenstandsakte und der Leichenpass nicht nach einem allgemeinen Schweizer Stadtmodell bearbeitet, sondern nach den veröffentlichten kantonalen Vorgaben. Die Anschrift der Einrichtung zeigt, ob tatsächlich Basel-Stadt oder eine benachbarte Zuständigkeit betroffen ist.
Diese Abgrenzung ist für Familien und auswärtige Bestatter praktisch wichtig: Ein Formular aus einem anderen Kanton kann die Basler Prüfung nicht ersetzen. Aussteller, Siegelung und Bestimmungsort müssen in derselben Akte nachvollziehbar bleiben.
Ablauf für diesen Fall
- Schritt 1 von 4
Prüfung der kantonalen Zuständigkeit
Die vollständige Adresse bestimmt, ob der Fall in die Zuständigkeit von Basel-Stadt fällt.
- Schritt 2 von 4
Register und medizinische Dokumente
Die Identität und die Umstände des Todes werden vor dem internationalen Antrag geklärt.
- Schritt 3 von 4
Sargnachweis
Das Original bestätigt Inhalt, Aufbau und Versiegelung für den internationalen Transport.
- Schritt 4 von 4
Leichenpass und sprovodnica
Das kantonale Ausreisedokument ist mit dem Land und der Bestattungsadresse verknüpft.
Quellen und Prüfdatum
Die genannten amtlichen Quellen wurden inhaltlich geprüft. Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Fassung der verlinkten Stelle.
- Kanton Basel-Stadt – amtliche Information — Kanton Basel-Stadt · geprüft
- Kanton Basel-Stadt – amtliche Information — Kanton Basel-Stadt · geprüft
- Stadt Zürich – amtliche Information — Stadt Zürich · geprüft
- Bundesamt für Gesundheit – amtliche Information — Bundesamt für Gesundheit · geprüft
- Ministarstvo spoljnih poslova Republike Srbije – amtliche Information — Ministarstvo spoljnih poslova Republike Srbije · geprüft
- Ministarstvo spoljnih poslova Republike Srbije – amtliche Information — Ministarstvo spoljnih poslova Republike Srbije · geprüft
- Ministarstvo vanjskih poslova Bosne i Hercegovine – amtliche Information — Ministarstvo vanjskih poslova Bosne i Hercegovine · geprüft
- Ministarstvo vanjskih i europskih poslova – amtliche Information — Ministarstvo vanjskih i europskih poslova · geprüft
- Vlada Crne Gore – amtliche Information — Vlada Crne Gore · geprüft
- Ministarstvo spoljnih poslova Republike Srbije – amtliche Information — Ministarstvo spoljnih poslova Republike Srbije · geprüft
Häufige Fragen
Welchen besonderen Nachweis verlangt Basel-Stadt für den Leichenpass?
Das Merkblatt von 2025 verlangt das Einsargungs- und Versiegelungsprotokoll im Original, nicht lediglich eine Kopie der Angaben zum Sarg.
Was enthält das Basler Sarg- und Siegelprotokoll?
Das kantonale Recht legt die Identität, den Ort und das Datum des Todes, Gesundheitsinformationen, den Bestimmungsort, den Inhalt des Sarges und den Verschluss fest.
Sind Basel-Stadt und Basel-Landschaft die gleiche Zuständigkeit?
Das sind sie nicht. Vor der Anwendung der konkreten Weisung muss aus der vollständigen Adresse hervorgehen, zu welchem Kanton der Sterbeort gehört.
Wie wird die serbische Konsularzuständigkeit für einen Basler Fall bestimmt?
Im amtlichen Register sind die Botschaft in Bern und das Konsulat in Zürich aufgeführt; die für Basel zuständige Stelle wird je nach Konsularbezirk geprüft.
Kann eine Kopie der Sargakte das Original ersetzen?
Nein. Nach vorheriger Übermittlung der Formulare muss das Original bei der Abholung des Leichenpasses vorgelegt werden.
