Auf einen Blick
- Internationales Dokument
- ligpas
- Ausstellende Stelle
- Styrelsen for Patientsikkerhed
- Lokale Ebene
- Københavns Kommune verwaltet die Bestattungs- und Friedhofsangelegenheiten der Stadt
- Medizinische Informationen
- Der Status einer Infektionskrankheit wird vom Arzt in der ärztlichen Todesbescheinigung festgehalten
- Erste Rückmeldung
- innerhalb von 10 Minuten
Welche Unterlagen verlangt die dänische Gesundheitsbehörde für den ligpas?
Styrelsen for Patientsikkerhed nennt die Unterlagen für den ligpas. Dazu gehören medizinische Angaben aus der Todesbescheinigung, ein Nachweis über die Anzeige des Todes bei der zuständigen Bestattungsbehörde, ein unterschriebener Transportantrag und Angaben zum Sarg. Je nach Beförderungsart können weitere technische Nachweise verlangt werden; jedes Dokument hat eine eigene Ausstellerstelle.
Ein ligpas ist erforderlich, wenn die verstorbene Person in ein anderes Land überführt wird. Die dänische Gesundheitsbehörde stellt ihn über die dafür zuständige Einheit aus. Københavns Kommune informiert über örtliche Bestattungsabläufe und kommunale Friedhöfe, ist aber nicht die nationale Ausstellerin dieses internationalen Dokuments.
Wie hängen städtische und staatliche Verfahren zusammen?
Das Kopenhagener Stadtportal bündelt Informationen zu Tod, Bestattung, Einäscherung und Grabstelle. Die Bestätigung der Sterbeanzeige stammt jedoch von der nach dänischem Recht zuständigen Bestattungsbehörde. Dieser Nachweis wird anschließend Teil des Antrags, den die staatliche Gesundheitsverwaltung prüft.
Die Københavns Kommune verwaltet fünf städtische Friedhöfe. Für eine Beisetzung im Ausland ist diese kommunale Aufgabe jedoch von der staatlichen Ausstellung des ligpas zu unterscheiden. Das dänische Dokument begleitet die Ausreise; für die Einreise und endgültige Übergabe gilt zusätzlich die Genehmigung des Bestimmungsstaates.
Welche Stelle im dänischen System stellt welches Dokument aus?
Die Reihenfolge in der Tabelle richtet sich nach der Herkunft der Tatsache, ihrer Registrierung und internationalen Verwendung. In besonderen Fällen kann die zuständige Behörde zusätzliche Nachweise verlangen.
| Dokument | Ausstellende Stelle | Rolle im Vorgang |
|---|---|---|
| Dødsattest | Arzt | enthält medizinische Informationen über den Todesfall |
| Bestätigung des Antrags | zuständige Bestattungsbehörde | beweist, dass das Ereignis offiziell gemeldet wurde |
| Ligpas | Styrelsen for Patientsikkerhed | begleitet die verstorbene Person aus Dänemark |
| Sprovodnica des Bestimmungsstaates | Vertretung des Bestimmungslandes | ermöglicht den Empfang an einer bestätigten Adresse |
Wann wird die Legalisierung eines dänischen Dokuments überprüft?
Die dänische Gesundheitsbehörde erläutert, wann ein ligpas zusätzlich legalisiert werden muss, etwa wenn das Bestimmungs- oder Transitland nicht unter ein einschlägiges Abkommen fällt. Die Legalisierung ist nicht automatisch in jedem Fall erforderlich. Vertragsstatus und Vorgaben des Bestimmungslandes werden deshalb vor der weiteren Beglaubigung gemeinsam geprüft.
Diese Art der Überprüfung ist wichtig, da die Reise ab Kopenhagen einen Land-, See- oder kombinierten Abschnitt umfassen kann. Transitstaaten werden nicht als garantierte Route aufgeführt. Ihre Rechtsordnung wird anhand des tatsächlichen Plans und des bestätigten Ziels überprüft.
Welche Informationen verhindern eine falsche Zuordnung im dänischen Verfahren?
Wichtig sind die Identität des Verstorbenen, die Gesundheitseinrichtung in Kopenhagen, der Status der Sterbeanzeige, das Land und die Stadt der Bestattung, die Art der Übergabe und die Kontakttelefonnummer. Fehlen die Angaben zum Zielort, kann die Legalisierung bzw. das Dokument des Bestimmungslandes nicht ordnungsgemäß geprüft werden. Die Familie sollte nicht selbst beurteilen, welches internationale Abkommen gilt.
Eine erste Einschätzung erfolgt innerhalb von 10 Minuten. Die Ankunft innerhalb von 48 Stunden gilt nur für einen regulären Fall mit ausgestelltem ligpas und vollständigen Unterlagen des Bestimmungslandes. Für die reguläre Dokumentenbeschaffung fällt keine gesonderte Bearbeitungsgebühr an; amtliche Gebühren bestimmen die jeweiligen Ausstellerstellen. Gebühren externer Stellen werden nach deren tatsächlicher Rechnung bezahlt.
Ablauf für diesen Fall
- Schritt 1 von 4
Ärztliche Todesmeldung
Der Arzt erfasst die für den weiteren Bestattungsablauf erforderlichen Daten.
- Schritt 2 von 4
Bestätigung der Todesmeldung
Die zuständige Behörde bestätigt, dass der Antrag auf Bestattung oder Einäscherung registriert wurde.
- Schritt 3 von 4
Prüfung durch die Gesundheitsbehörde
Die staatliche Gesundheitsbehörde prüft Angaben zum Sarg, die Formulare und eine gegebenenfalls erforderliche Legalisierung.
- Schritt 4 von 4
Ligpas und Dokument des Bestimmungslandes
Zwei Dokumente sind mit derselben endgültigen Übergabeadresse verknüpft.
Quellen und Prüfdatum
Die genannten amtlichen Quellen wurden inhaltlich geprüft. Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Fassung der verlinkten Stelle.
- Styrelsen for Patientsikkerhed – amtliche Information — Styrelsen for Patientsikkerhed · geprüft
- Styrelsen for Patientsikkerhed – amtliche Information — Styrelsen for Patientsikkerhed · geprüft
- By-, Land- og Kirkeministeriet – amtliche Information — By-, Land- og Kirkeministeriet · geprüft
- Retsinformation – amtliche Information — Retsinformation · geprüft
- Københavns Kommune – amtliche Information — Københavns Kommune · geprüft
- Københavns Kommune – amtliche Information — Københavns Kommune · geprüft
- Council of Europe – amtliche Information — Council of Europe · geprüft
- European Commission — DG MOVE – amtliche Information — European Commission — DG MOVE · geprüft
- Ministarstvo spoljnih poslova Republike Srbije – amtliche Information — Ministarstvo spoljnih poslova Republike Srbije · geprüft
- Ministarstvo vanjskih poslova Bosne i Hercegovine – amtliche Information — Ministarstvo vanjskih poslova Bosne i Hercegovine · geprüft
- Ministarstvo vanjskih i europskih poslova – amtliche Information — Ministarstvo vanjskih i europskih poslova · geprüft
- Vlada Crne Gore – amtliche Information — Vlada Crne Gore · geprüft
Häufige Fragen
Wer stellt den ligpas für den Verstorbenen aus Kopenhagen aus?
Den ligpas stellt die zuständige Einheit der dänischen Gesundheitsbehörde Styrelsen for Patientsikkerhed aus.
Reicht der städtische Antrag für eine internationale Ausreise?
Nein. Die Bestätigung der Sterbeanzeige ist eine Anlage; der gesonderte ligpas genehmigt die Überführung in einen anderen Staat.
Warum werden Informationen zu einer Infektionskrankheit überprüft?
Die dänischen Anweisungen verlangen, dass der Arzt diese Informationen im medizinischen Teil des Zertifikats für die Ausstellung eines Ligpas vermerkt.
Wann ist die Legalisierung des ligpas erforderlich?
Die Legalisierung des ligpas ist erforderlich, wenn das Ziel- oder Transitland nicht unter das entsprechende Abkommen fällt und die zuständige Behörde diese Beglaubigung verlangt.
Beginnt die Kopenhagener Frist vor der staatlichen Genehmigung?
Nein. Die Frist für die ordnungsgemäße Beförderung wird berechnet, wenn die dänischen Anlagen akzeptiert und das Dokument des Bestimmungslandes vollständig vorliegt.
